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Gerichtsurteile zur Erstattungsfaehigkeit von Detektivkosten

Nachstehend habe ich einige Urteile deutscher Gerichte fuer Sie aufgefuehrt, welchen Sie entnehmen koennen, dass die Kosten fuer die Beauftragung eines Detektiv unter bestimmten Voraussetzungen sowohl fuer Privatpersonen als auch fuer Firmen absetzbar beziehungsweise erstattungsfaehig sein koennen.

Bei den hier aufgefuehrten Urteilen handelt es sich ausschliesslich um Urteile mit Bezug zum Privatbereich.


Um den Nachweis der Verwirkung eines Unterhaltsanspruches zu erbringen, kann die Beauftragung eines Detektivs erforderlich sein. Es stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Beauftragung uebernehmen muss, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass sich der Verdacht des Auftraggebers bestaetigt. Im zu entscheidenden Fall waren Observationskosten in Hoehe von insgesamt 60.000,00 € entstanden. Der Ehemann, der den Detektiv beauftragt hatte, verlangte von seiner geschiedenen Ehefrau die Erstattung dieser Kosten.


Der Ehemann war zuvor in einem Unterhaltsverfahren zu einer Unterhaltszahlung in Hoehe von 300,00 € monatlich verurteilt worden.


Im Rahmen eines Verfahrens zur Abaenderung der Unterhaltsverpflichtung beauftragte er einen Detektiv, der feststellen sollte, ob die Ehefrau in einer eheaehnlichen Lebensgemeinschaft lebt. Dies wurde von der Ehefrau vehement bestritten. Die anschliessenden Berichte des Detektivs wurden dem Familiengericht ueberreicht, das daraufhin den Unterhaltsanspruch der Ehefrau aufgrund des Bestehens einer eheaehnlichen Lebensgemeinschaft ab August 2003 als verwirkt ansah. Die Erstattung der Detektivkosten durch die geschiedene Ehefrau lehnte das Gericht in erster Instanz hingegen ab.


Das Oberlandesgericht Schleswig (Beschluss vom 26.05.2005 - 15 WF 363/04 -) hat auf die Beschwerde des Ehemannes hin die Erstattungsfaehigkeit der Detektivkosten anerkannt. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass die Kosten auch tatsaechlich notwendig waren. Die Notwendigkeit ist zu bejahen, wenn die Ermittlungen aus Sicht des Auftraggebers zur Erhaertung eines konkreten Verdachts erforderlich und prozessbezogen sind. Die Ermittlungen muessen nicht zwangslaeufig den Prozess beeinflusst haben. Sie muessen allerdings in den Rechtsstreit eingefuehrt worden sein. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfuellt. Der Unterhaltspflichtige Ehemann hat behauptet, seine geschiedene Ehefrau lebe bereits seit laengerem mit einem Partner zusammen.

Umstritten ist in diesen Faellen hingegen, ob neben der Feststellung der Notwendigkeit auch die Verhaeltnismaessigkeit der Kosten zu ueberpruefen ist. Das Oberlandesgericht hat vorliegend eine derartige Verhaeltnismaessigkeitspruefung vorgenommen, kommt allerdings ueberraschenderweise zu dem Ergebnis, dass die geltend gemachten Kosten als verhaeltnismaessig anzusehen sind. Hierbei hat das Gericht berechnet, dass die Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehemannes bis in das Rentenalter der Ehefrau hineingereicht haette, so dass moegliche Unterhaltsforderungen den Betrag der Detektivkosten leicht erreichen konnten.(OLG Schleswig: 15 WF 363 / 04)


Zeigt das unterhaltsberechtigte Kind dem unterhaltspflichtigen Elternteil (hier: der Vater) die Aufnahme einer Erwerbstaetigkeit (hier: Berufsausbildung) nicht selbstaendig und unverzueglich an und der unterhaltspflichtige Elternteil findet dies unter Zuhilfenahme einer Detektei heraus, so ist der gesamte Unterhaltsanspruch verwirkt. Auch die Kosten fuer die Detektei sind in jedem Fall durch das unterhaltsberechtigte Kind zu ersetzen, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie als Kosten der Rechtsverfolgung, gem. § 91, Abs. 1 ZPO. oder als Anspruch aus §§ 823, 249 BGB. zu ersetzen sind.(AG.-Tempelhof-Kreuzberg, 140 F 14873/98)


Das OLG.-Koblenz entschied, dass die Ehefrau ihrem Ex-Ehemann auch die Kosten fuer die Beauftragung einer Detektei in Hoehe von rund 7.000 EUR zu erstatten habe. Nachdem Zeugenvernehmungen kein eindeutiges Ergebnis zu der Frage gebracht hatten, ob die Ex-Ehefrau in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Dritten lebt, sei die Beauftragung eines Detektivs geboten gewesen. Dieser habe feststellen koennen, dass die Ex-Ehefrau und ihr neuer Lebensgefaehrte zusammen wohnten, was schliesslich die Urteilsfindung massgeblich zu Gunsten des Ex-Ehemannes beinflusst habe. Zusaetzlich zu den ueblichen Prozesskosten habe die Ex-Ehefrau deshalb auch die Detektivkosten in voller Hoehe zu tragen, da es sich insoweit um notwendige Kosten gehandelt habe, die prozessbezogen waren und in ihrer Hoehe - im Verhaeltniss zu den noch ueber einen laengeren Zeitraum zu erwartenden Unterhaltszahlungen - verhaeltnissmaessig waren.(OLG.-Koblenz, Urteil v. 09.04.202 - 11 WF 70/02)


Ein mehrfach betrogener Ehemann kann nach der Trennung von seiner Frau den Unterhalt kuerzen. Mit der Zuwendung zu den anderen Partnern, waehrend der Ehe, verletze ein Ehegatte zumindest dann die eheliche Treuepflicht massiv, wenn ihm sein Ehepartner fuer dieses Verhalten keinerlei Anlass gegeben hat. Von einem voelligen Ausschluss des Unterhalts sieht das Gericht ab, weil das Fehlverhalten der Ehefrau "nur" einige Wochen gedauert hat.(OLG.-Frankfurt a.M., Az.: 1 UF 181/00)


Schon der, durch Detektive nachgewiesene, Einzug in dasselbe Haus ist ein klarer Beweis fuer die enge Beziehung zum neuen Partner. Dies reicht zur Annahme einer eheaehnlichen Partnerschaft aus und entbindet, im vorliegenden Fall, den geschiedenen Ehemann von weiteren Unterhaltszahlungen an seine Exfrau.(OLG.-Frankfurt, Az.: 1 UF 94/01)


Die Kosten (hier: 511,29 EUR) der Zuziehung eines Detektives sind in einem Rechtsstreit (Streitwert ca. 4.600,00 EUR) notwendig, wenn eine Partei ihn zugezogen hat, um die Anschrift eines Zeugen zu ermitteln, der bisher fuer die Partei trotz eingeholter Auskuenfte bei zwei Melderegistern unauffindbar war. Die geltend gemachten Detektivkosten waren zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Sinne des § 91, Abs. 1 Satz 1 ZPO. erforderlich und sind daher von der Beklagten zu tragen.(OLG. Koblenz, Az.: 14 W 391/98)

Eine sorgeberechtigte Mutter darf bei der Suche nach ihren vom Ehemann versteckten Kindern auch Privatdetektive einsetzen. Die Detektivkosten muss der schuldige Vater tragen, jedoch nicht in voller Hoehe.(Beschluss des BHG. Az: VI ZR 110/89)

Detektivkosten sind auch privat absetzbar, wenn zuvor ein konkreter Verdacht bestand.(AG Hessen, Az. 8K3370/88)


Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens koennen im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfaehig sein.(OLG Stuttgart, Az. 8WF96/88)


Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfaehig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Fuehrung des Rechtsstreites - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von Paragraph 91, Abs. 1 ZPO war.(OLG Koblenz, Az. 14NW671/90)


Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstaette ermittelt und die von ihm getroffene Feststellung die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen veraendern kann.(OLG Schleswig, 15WF 1592/93)


Die Notwendigkeit und der Umfang der Ermittlung bei Einschaltung eines Detektiv sind durch Vorlage von schriftlichen Ermittlungsberichten nachzuweisen.(LAG Duesseldorf, Az. 7TA243/94)


Unter anderem haben der erste Senat des OLG`s Hamm (Az. 15W405/68), Muenchen (Az. W1234/76) und Braunschweig (Az. 3W10/74) in ihren rechtskraeftigen Urteilen Detektivkosten als aussergerichtliche Parteiaufwendungen fuer erstattungsfaehig bzw. erstattungspflichtig erklaert, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.(gemaess §91, Abs. 1, Satz 1 ZPO.)


Mieter, die in einem Raeumungsprozess mit Hilfe eines Detektiv die Eigenbedarfsgruende des Vermieters als unrichtig entlarfen, koennen die Detektivkosten vom Vermieter zurueckverlangen.(AG. Hamburg, Az. 38 C 110/96)


Auch das Landgericht Koeln hat entschieden, dass die Detektivkosten in einem Nachbarschaftsstreit (hier: Uebergriffe auf das eigene Grundstueck durch den Nachbarn) erstattungsfaehig sind. Jedoch muessen die Detektivkosten und die Rechnung der Detektei nachvollziehbar sein. So wurden in diesem Fall die Detektivkosten in Hoehe von 30.500,00 DM bis zu einer Hoehe von 26.285,89 DM als erstattungsfaehig im Sinne der ZPO. anerkannt, so dass diese nun von den verurteilten Tatpersonen zu tragen sind.(LG. Koeln, Az.: 13 T 97/99)
4:13 PM

Die Aufgabe des Detektivbueros

Ein professionelles Detektivbuero besorgen seinen Auftraggebern diskret wichtige Informationen, ueberfuehrt untreue Ehemaenner oder kriminelle Mitarbeiter.

Wer sich diskret ein paar Informationen besorgen lassen will, der ist in einem Detektivbuero an der richtigen Adresse. Doch Detektive leisten noch viel mehr: Sie sichern Beweise, ueberfuehren Uebeltaeter und erhoehen die Chance, dass ihre Mandaten ihr Recht vor Gericht durchsetzen koennen.

Es gibt zwei grosse Gruppen von Auftraggebern fuer ein Detektivbuero. Da sind zum einen private Klienten, zu denen beispielsweise betrogene Eheleute gehoeren. Will man seine Ansprueche bei einer Scheidung durchsetzen, ggf. auch auf Basis eines Ehevertrages, ist es von Vorteil, wenn dem Partner Untreue nachgewiesen werden kann. Die dafuer noetigen Beweise in Form von Fotos, Videos und Zeugenaussagen koennen Detektivbueros beschaffen, indem sie die betreffende Person observieren und beispielsweise beim Treffen mit dem oder der Geliebten auf frischer Tat ertappen.

Die andere Gruppe sind gewerbliche Kunden, also in erster Linie Firmen. Ihnen geht es haeufig darum, Diebstaehle aus dem Lager oder sonstige kriminelle Handlungen aufzuklaeren. Dabei kann es noetig sein, dass ein Mitarbeiter des Detektivbueros sozusagen "undercover" in den Betrieb eingeschleust wird. Seine Aufgabe besteht dann darin, den Mitarbeitern auf den Zahn zu fuehlen und diejenigen Angestellten zu identifizieren, die in die Kasse greifen, sich im Lager bedienen etc. Fuer ein erfolgreiches Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind auch hier gute Beweise erforderlich, wiederum am besten in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen.

Industriespionage und ganz allgemein die Weitergabe von internen Firmendaten an Dritte sind ein weiteres Betaetigungsfeld. Oftmals hegen Firmenchefs einen bestimmten Verdacht, haben jedoch nichts Konkretes gegen den oder die Beschuldigten in der Hand. Sie engagieren deshalb ein Detektivbuero, um dem Verdacht nachzugehen.

Das Aufspueren von untergetauchten Schuldnern gehoert ebenfalls zu den Standardaufgaben eines Detektivbueros. Immer wieder kommt es vor, dass sich Menschen in grossem Stil bei Freunden, Bekannten und Geschaeftspartnern Geld leihen, ohne ihre Schulden anschliessend zurueckzuzahlen. Nicht selten verschwinden diese Schuldner dann von der Bildflaeche. Detektive folgen ihren Spuren und decken oftmals noch vorhandene Vermoegenswerte auf. So koennen die Glaeubiger dann doch noch an ihr Geld kommen. Ein Detektivbuero gibt es praktisch in jeder groesseren Stadt, die Adressen findet man im Telefonbuch und im Internet.
4:36 PM

Einfuehrung Detektei Detektiv

Willkommen zur Detektei-detektiv infoblog.Hier gibt die beste Informationen ueber Detektei, die ich von andere Seite gesammelt und zusammengefasst habe.

Was ist Detektiv?
Man kennt sie aus dem Fernsehen und aus Romanen: Detektive. Wenn diskret ermittelt werden soll, treten Matula und Co. auf den Plan und loesen jeden noch so heiklen Fall auf unkonventionelle Weise. In der Wirklichkeit ist der Berufsalltag der Privatermittler weniger spektakulaer, aber dennoch interessant. Denn die Arbeit eines Detektivs erstreckt sich auf viele verschiedene Aufgabenbereiche.

Ein Beruf fuer jeden?
In Deutschland kennt man den Beruf des Detektivs seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Nachdem private Ermittler in England, den Vereinigten Staaten von Amerika und in Frankreich schon seit dem 18. Jahrhundert erfolgreich arbeiteten, wurden 1860 in Stettin, 1861 in Dresden und 1880 in Berlin die ersten Detekteien eroeffnet. Der Beruf wird seitdem als freies Gewerbe ausgeuebt. Grundlage ist die 1869 eingefuehrte Gewerbeordnung, die bis heute nur unwesentlich geaendert wurde: Es besteht voellige Gewerbefreiheit, nach der jeder deutsche Staatsbuerger in Deutschland ein Gewerbe als privater Ermittler ausueben darf. Die Aufnahme der gewerblichen Taetigkeit muss man lediglich beim zustaendigen Gewerbeamt formlos anmelden. 1998 wurde die Gewerbeordnung ergaenzt. Seitdem muss die zustaendige Behoerde vom jeweiligen Gewerbetreibenden ein Fuehrungszeugnis einholen, um seine Zuverlaessigkeit zu pruefen.

Eine spezielle Berufsausbildung mit anschliessender Pruefung ist nicht erforderlich, um Detektiv zu werden und sich als solcher zu bezeichnen. In einem Berufsfeld mit oft sehr heiklen Auftraegen kann das zu Problemen fuehren. So gibt es einige "schwarze Schafe" unter den privaten Ermittlern, die ihren Berufstand mit wenig Sachverstand aber hohen Rechnungen in Misskredit bringen. Als Klient sollte man sich daher genau informieren, welchen Detektiv man mit einem Fall betraut. Hilfe bieten dabei die serioesen Berufsverbaende, wie der BDD, der "Bundesverband Deutscher Detektive", der 1950 gegruendet wurde. Allerdings ist der BDD nicht die einzige Vertretung: Es gibt ueber 30 Vereinigungen in Deutschland. Dieser Wildwuchs fuehrt dazu, dass die Branche unuebersichtlich ist und die Kunden oft verunsichert sind. Die serioesen und etablierten Detekteien, die Detektivverbaende und die von ihnen ins Leben gerufene "Zentralstelle fuer die Ausbildung im Detektivgewerbe" (ZAD) fordern seit langem die bundesweite Einfuehrung einer regulaeren Detektiv-Ausbildung mit anschliessender Pruefung vor der Industrie- und Handelskammer. Um ihrem Berufsnachwuchs dennoch wichtige Kenntnisse vermitteln zu koennen, bieten manche Detektivbueros fuer interessierte Berufsanfaenger Praktikumplaetze an. Die ZAD schult zweijaehrig Praktikum begleitend und vermittelt in Blockseminaren und Lehrgaengen theoretische Kenntnisse, die in einer Abschlusspruefung münden. Die Absolventen duerfen sich "gepruefte Detektivin/gepruefter Detektiv" nennen. Ausserdem koennen sich Detektive in Seminaren staendig weiterbilden und auf bestimmte Bereiche spezialisieren.